Sie haben Wald, können jedoch nicht regelmäßig vor Ort sein? Ihnen fehlt die Zeit oder die Ausrüstung für die Waldbewirtschaftung, möchten aber sicherstellen, dass ihr Wald langfristig optimal und nach aktuellen Standards bewirtschaftet wird? Sie haben plötzlich Wald geerbt und wissen nicht wohin damit?
Hierfür gibt es die Möglichkeit eines Waldpflegevertrages. Die Leistungen sollen eine dauerhafte und fachgemäße Betreuung ihres Waldes gewährleisten, sie jedoch frei die Ausrichtung wählen und jederzeit mit uns abstimmen können.
Wir unterstützen Sie darin, Ihren Wald langfristig zu entwickeln und mögliche Erträge aus einer nachhaltigen Bewirtschaftung oder auch passender staatlicher Förderprogrammen zu nutzen. Auch regelmäßige Kontrollgänge hinsichtlich Verkehrssicherung, Wildschäden oder Borkenkäfer sind wichtig, um der Verantwortung gerecht zu werden und Schäden zu verhindern.
Die WBV verpflichtet sich dabei, die Bestimmungen des Art. 14 BayWaldG zu achten um einen standortsgerechten Zustand des Waldes zu bewahren oder herzustellen, die Schutzfähigkeit des Waldes zu sichern und die Erzeugung von möglichst wertvollem Holz durch eine nachhaltige Bewirtschaftung, die mit den Richtlinien der PEFC-Zertifizierung konform ist, zu gewährleisten. Für die Durchführung der vereinbarten Leistungen ist die WBV verantwortlich. Grundsätzlich wird erst nach Rücksprache mit dem Vertragsnehmer „die Säge angeworfen“.
Leistungen im Überblick:
Musterverträge und weitere Formulare findet man im "Download Bereich"